Arzneimittelqualität Apotheke

Qualitätssicherung in der Apotheke

31. Juli 2017

Was bedeutet eigentlich der sogenannte Versorgungsauftrag von Apotheken? Und warum dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden? Da diese Grundprinzipien in jüngster Zeit immer wieder zur Debatte stehen, ist es uns ein Anliegen, zu ihrer Erklärung beizutragen. Der Versorgungsauftrag, der auch die Einrichtung einer Apotheke streng nach Einwohnerzahl reguliert, sorgt dafür, dass Apotheken bestimmte Qualitätskriterien einhalten müssen, die auch regelmäßig von einer unabhängigen Behörde kontrolliert werden. Dass man sich der Qualität aller Arzneimitteld, die man in Apotheken kauft und der richtigen Anwendung sicher sein kann, hat mehrere Gründe. 

 

 

Arzneimittelqualität

 

Wussten Sie, dass Apotheken die Herkunft und Qualität aller Inhaltsstoffe der angebotenen Arzneimittel transparent anhand von eigenen Zertifikaten nachvollziehen können? Dies ist neben der umfangreichen Beratungsmöglichkeit einer der wichtigsten Qualitätsfaktoren in der Apotheke. Wer hier ein Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel kauft, kann sich sicher sein, dass es von hoher Qualität ist. 

 

Exakte Vorgaben bezüglich Lagerungsort und Temperatur von Arzneimitteln, die regelmäßig kontrolliert und protokolliert werden, sichern zudem auch die vorschriftsmäßige Einlagerung in Apotheken. Auch die Herstellung von Cremen, Salben, Tropfen oder Kapseln im Apotheken-eigenen Labor unterliegt strengen Auflagen. 

Umfassende Beratung

Wussten Sie, dass Sie während der Einnahme bestimmter Antibiotika keine Calcium-Tabletten nehmen sollten? Oder, dass eine gleichzeitige Einnahme von Ginkgo-Präparaten und dem gerinnungshemmenden Medikament Marcumar®  Blutungen auslösen kann?

 

Diese (Warn-)hinweise zu Wechselwirkungen und Einnahme sind enorm wichtig und die richtige Beratung diesbezüglich eine der Hauptaufgaben von Apotheken. Gerade bei vielfach frei erhältlichen Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitamintabletten, die auch von anderen Anbietern angeboten werden, ist Vorsicht geboten. Es erfolgen keine Hinweise auf solche Neben- und Wechselwirkungen, auch der Beipacktext sagt darüber meist nichts aus und ärztliche Empfehlungen entfallen hier ebenso.

 

Wir als Apotheke nehmen diese Beratungs-Funktion sehr ernst und berücksichtigen auch andere, oft rezeptpflichtige Arzneimittel, die der Patient oder die Patientin einnimmt. Die Gesamtmedikation wird so im Auge behalten und gefährliche Wechselwirkungen können vermieden werden. 

 

Natürlich bieten Apotheken auch immer alle existierenden Arzneimittel an und nicht nur die umsatzstärksten - wir beraten Sie dann, welches tatsächlich am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. 

Datensicherheit und Schweigepflicht

Schließlich steht bei uns immer die Schweigepflicht, der ApothekerInnen unterliegen, an erster Stelle. Diskretion ist oberstes Gebot und sollte in jedem Fall gewahrt werden. Das geht selbstverständlich auch mit der Sicherheit Ihrer Daten einher!

 

Wenn Sie Fragen zur Arzneimittelqualität oder anderen Aspekten der Qualitätssicherung haben, fragen Sie uns doch auch persönlich - wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen. 

Marien Apotheke Wien

Mag. pharm. Karin Simonitsch

Schmalzhofgasse 1 • 1060 Wien 

 

T: 01/597.02.07 

F: 01/597.02.07–66

Email: info@marienapo.eu 

Onlineshopwww.mariechen.wien

 

      

 

Anmeldung Hautanalyse (gratis) 

 

Anmeldung Impfberatung (gratis)

 

Anmeldung Blut-Tests


Mein Weg in die Marien Apotheke

Produkte
Gehörlos
HIV
Gut zu wissen
Über uns
Kontakt
Suche
Newsletter