NightSaver: Testkarten auf K.O.-Tropfen

26. Mai 2026

Es kommt leider häufiger vor als man denkt: Ein unbeobachteter Moment und dem eigenen Getränk werden K.O.-Tropfen beigemischt. K.O.-Tropfen sind meist farb- und geschmacklos, wirken betäubend und machen wehrlos. Die Dunkelziffer solcher Fälle ist hoch und die Aufklärungsrate leider gering, denn meist können sich die Opfer an kaum etwas erinnern und die Substanzen sind maximal 72 Stunden nach Aufnahme nachweisbar. 

Schnelltest auf K.O.-Tropfen im Scheckkartenformat

Am häufigsten wird Liquid Ecstasy (Gamma-Hydroxybuttersäure - GHB - oder die Vorläuferstufe GBL) für solche Attacken eingesetzt. Das Wiener Start-Up NightSaver hat deshalb einen Schnelltest entwickelt, der genau diese beiden Substanzen erkennen kann. 

Die Testkarte im praktischen Scheckkarten-Format passt in jeden Geldbörse und kann so unauffällig überall hin mitgenommen werden. 

Ergebnis in wenigen Sekunden

Die Karte enthält Testfelder, auf die ein Tropfen des Getränks aufgetragen werden kann - das funktioniert entweder mit dem Finger oder mit einem Strohhalm. Sollte das Getränk K.O.-Tropfen (Liquid Ecstasy) enthalten, verfärbt sich das Feld innerhalb weniger Sekunden blau-grün. 

Karte mit 2 oder 6 Testfeldern erhältlich

In unserer Apotheke ist die Karte von NightSaver mit zwei Testfeldern oder mit sechs Testfeldern erhältlich. Eine genaue Anleitung ist im Inneren der Karte aufgedruckt.  

Die Karten sind außerdem auch in unserem Onlineshop Mariechen.wien erhältlich!

Was tun bei Verdacht auf K.O.-Tropfen?

Was, wenn es doch passiert ist? Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.O.-Tropfen oder andere Beruhigungsmittel verabreicht wurden oder Sie in anderer Weise Gewalt erfahren haben: Wenden Sie sich an die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene der MedUni Wien

Medizinisches Fachpersonal dokumentiert dort Verletzungen und sichert Beweise, die vor Gericht verwendet werden können. Achtung: K.O.-Tropfen sind maximal 72 Stunden nach Einnahme nachweisbar!

Wichtig: In der Untersuchungsstelle erfolgt keine Behandlung von Verletzungen. Bei behandlungswürdigen Verletzungen kann trotzdem bei einem Telefonat vorab geklärt werden, wohin Sie sich als nächstes wenden können. 

Betroffene oder Angehörige sollten sich unbedingt vorab telefonisch melden. Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich (in dringenden Fällen besser telefonisch). 

Telefonnummer: +43 (0)1 40160 - 35700

E-Mail: ugb@meduniwien.ac.at